Ausschreibung 2011:
"Vättner Steinskulpturenweg lädt ein"
Pflichten
Zusammenfassend wird erwartet, dass die Künstler:
- sich während der vereinbarten Periode in Vättis und Umgebung aufhalten
- offen sind für Austausch mit Vättnern und Gästen
- ihre künstlerische Tätigkeit ausüben und, je nach Vereinbarung, dies zu bestimmten Zeiten auch öffentlich tun
- Arbeit im Bereich Kunstvermittlung leisten in Form von mindestens einer Eröffnungs- und einer Abschlussveranstaltung und einer Aktion mit (einem Teil der) Schüler.
Die Künstler kümmern sich selbst um Visum, Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsbewilligung, wobei der Verein versuchen wird zu unterstützen. Die Künstler werden sich selbst um Versicherungen wie Kranken-, Unfalls-, Haftplicht-, Reiseversicherung usw. kümmern. Die Künstler halten den eingereichten Projektplan ein, sofern mit dem Verein nicht schriftlich anders vereinbart wurde.
Die definitive Einladung wird eine kurze Vereinbarung enthalten mit diesen Punkten sowie mit den Leistungen des Vereins, abgestimmt auf jedes einzelne Projekt.
